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STRUKTUR DER GEBÜHRENORDNUNG

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  Ärztliches Honorar   
 
Die bis zum 30.09.2008 in der Gebührenordnung einzeln unter Ziffer 32000 auszuweisende Laborgrundgebühr ist im Rahmen der Neustrukturierung in die Honorare für die jeweiligen fachärztlichen Leistungen eingeflossen.
Für die wirtschaftliche Veranlassung erhält jeder Arzt weiterhin den - z.T. erheblich erhöhten - Wirtschaftlichkeitsbonus gemäß Ziffer 32001.

 
  Ärztliches Honorar - Wirtschaftlichkeitsbonus - Ziff. 32001
=> je kurativ-ambulanten Behandlungsfall (Ausnahme: Überweisungsfälle mit Auftragsleistungen)
 
  Fachrichtung Punkte
  Allgemeinärzte, Praktische Ärzte, Hausärztliche Internisten 48
  Anästhesisten 15
  Chirurgen 10
  Frauenärzte 30
  Hautärzte 5
  HNO-Ärzte 5
  Urologen 30
  Fachärzte für Kinder- u. Jugendmedizin 17
  Nervenärzte, Neurologen, Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 5
  Notfallärzte 5
  Orthopäden, Ärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin 5
  Nuklearmediziner 45
  Fachrichtung Punkte
  Radiologen 5
  Strahlentherapeuten 20
  Urologen 70
  fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt (Teilgebiet) 50
  fachärztliche Internisten mit Schwerpunkt (Teilgebiet)  
       Angiologie 25
       Endokrinologie 80
       Gastroenterologie 35
       Hämatologie und internistische                  Onkologie 240
     Kardiologie 20
     Nephrologie 165
     Pneumologie 20
     Rheumatologie 130
 

=> der Wirtschaftlichkeitsbonus wird bei Überschreitung des Budgets (32.1/32.2 oder 32.3) um die jeweilige Überschreitungspunktzahl vermindert.


 
  Kostenbudget

 
 
Die Kostenerstattung für Laboratoriumsuntersuchungen erfolgt gemäß

-Anhang zu Abschnitt 32.1/32.2
-Anhang zu Abschnitt 32.3

=> Kosten in €
=> Die Kosten werden in jedem Fall - auch bei Budgetüberschreitungen- von der KV vergütet.